Das Jahresentgelt bei einem Bausparvertrag der LBS ist ein Thema, das viele Bausparer beschäftigt. Oft stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen dieses Entgelt zurückgefordert werden kann. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema "Jahresentgelt Bausparvertrag LBS Zurückfordern Musterbrief", inklusive praktischer Beispiele, die Ihnen helfen, Ihre Rechte geltend zu machen.
Was ist das Jahresentgelt und wann kann es zurückgefordert werden?
Das Jahresentgelt ist eine Gebühr, die einige Bausparkassen, darunter auch die LBS, jährlich für die Verwaltung Ihres Bausparvertrages erheben. Diese Gebühr soll die laufenden Kosten der Bausparkasse decken. Die Möglichkeit, dieses Entgelt zurückzufordern, hängt oft von den spezifischen Vertragsbedingungen und aktuellen Urteilen ab.
- Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen genau.
- Informieren Sie sich über aktuelle Gerichtsentscheidungen.
- Dokumentieren Sie alle Zahlungen des Jahresentgelts.
In vielen Fällen haben Bausparer erfolgreich gegen die Erhebung von Jahresentgelten geklagt, insbesondere wenn diese nach einer bestimmten Laufzeit oder nach Erreichen der Bausparsumme weiterhin erhoben wurden. Hier ist eine Übersicht der häufigsten Rückforderungsszenarien:
| Grund für die Rückforderung | Voraussetzungen |
|---|---|
| Vertragsabschluss vor bestimmten Stichtagen | Urteile des BGH können hier relevant sein. |
| Zu hohe oder ungerechtfertigte Gebühren | Vergleich mit marktüblichen Gebühren. |
| Nach Erreichen der Bausparsumme | Vertrag sollte in der Regel beendet sein. |
Die genaue Prüfung Ihres individuellen Bausparvertrags und die Kenntnis der aktuellen Rechtslage sind entscheidend, wenn Sie das Jahresentgelt bei Ihrem Bausparvertrag LBS zurückfordern möchten. Ein Musterbrief kann dabei als erste Grundlage dienen, um Ihre Forderung zu formulieren.
Beispiel 1: Rückforderung nach Erreichen der Bausparsumme
Sehr geehrte Damen und Herren der LBS,
hiermit fordere ich Sie auf, das im Jahr [Jahr] für meinen Bausparvertrag mit der Vertragsnummer [Ihre Vertragsnummer] berechnete Jahresentgelt in Höhe von [Betrag] Euro zurückzuerstatten. Mein Bausparvertrag hat die Bausparsumme erreicht und sollte gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und der geltenden Rechtsprechung keine weiteren Entgelte mehr verursachen.
Ich bitte um Überweisung des Betrags auf folgendes Konto: [Ihre Bankverbindung].
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Beispiel 2: Rückforderung aufgrund unwirksamer Klausel (vor Gericht entschiedener Fall)
Sehr geehrte Damen und Herren der LBS,
bezüglich meines Bausparvertrags mit der Nummer [Ihre Vertragsnummer] fordere ich das im Jahr [Jahr] erhobene Jahresentgelt in Höhe von [Betrag] Euro zurück. Nach eingehender Prüfung der vertraglichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung einschlägiger Urteile des Bundesgerichtshofs bin ich der Ansicht, dass die Klausel zur Erhebung des Jahresentgelts in meinem Vertrag unwirksam ist.
Ich bitte Sie um Bestätigung des Zahlungseingangs und um Rückerstattung des Betrags bis zum [Datum].
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Beispiel 3: Aufforderung zur Prüfung der Jahresentgelt-Erhebung
Sehr geehrte Damen und Herren der LBS,
ich schreibe Ihnen bezüglich meines Bausparvertrags mit der Nummer [Ihre Vertragsnummer]. Mir ist aufgefallen, dass mir in den letzten Jahren ein Jahresentgelt berechnet wurde. Ich bitte Sie um eine detaillierte Aufschlüsselung und Begründung der Erhebung dieser Gebühren für den Zeitraum von [Startjahr] bis [Endjahr].
Ich bitte um Zusendung der relevanten Vertragsauszüge und rechtlichen Grundlagen für die Erhebung dieser Gebühren.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Beispiel 4: Mahnung zur Rückzahlung des Jahresentgelts
Sehr geehrte Damen und Herren der LBS,
trotz meiner bisherigen Aufforderung vom [Datum der vorherigen Aufforderung] bezüglich der Rückerstattung des Jahresentgelts für meinen Bausparvertrag mit der Nummer [Ihre Vertragsnummer] habe ich bisher keine Gutschrift auf meinem Konto [Ihre Bankverbindung] verzeichnet. Das von Ihnen im Jahr [Jahr] erhobene Jahresentgelt in Höhe von [Betrag] Euro ist gemäß [Grund angeben, z.B. Urteil/Vertragsbedingung] zurückzuzahlen.
Ich setze Ihnen hiermit eine letzte Frist zur Rückzahlung bis zum [Datum]. Andernfalls sehe ich mich gezwungen, weitere rechtliche Schritte zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Beispiel 5: Anfrage nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Sehr geehrte Damen und Herren der LBS,
im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung für meinen Bausparvertrag mit der Nummer [Ihre Vertragsnummer] bitte ich Sie um Zusendung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ich möchte die Grundlage für die Berechnung und Erhebung des Jahresentgelts nachvollziehen können.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Beispiel 6: Anwaltliche Aufforderung zur Rückzahlung
[Name und Adresse des Anwalts]
[Datum]
LBS [Adresse der LBS]
[Betreff: Rückforderung Jahresentgelt Bausparvertrag Nr. [Ihre Vertragsnummer]]
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Vertretung unseres Mandanten, Herrn/Frau [Ihr Name], fordern wir Sie hiermit auf, das im Jahr [Jahr] für den oben genannten Bausparvertrag erhobene Jahresentgelt in Höhe von [Betrag] Euro unverzüglich, spätestens jedoch bis zum [Datum], zurückzuerstatten. Die Rechtsgrundlage für diese Forderung ergibt sich aus [kurze Begründung, z.B. unwirksame Vertragsklausel, Nichterfüllung der vertraglichen Voraussetzungen].
Wir bitten um Überweisung des Betrags auf das Konto: [Kontoverbindung des Anwalts]. Sollte keine Zahlungseingang bis zur genannten Frist erfolgen, werden wir unserer Mandantschaft raten, die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift des Anwalts]
Das Thema Jahresentgelt bei Bausparverträgen, insbesondere bei der LBS, kann komplex sein. Dennoch haben Bausparer oft gute Chancen, zu Unrecht gezahlte Gebühren zurückzufordern. Es lohnt sich, die eigenen Vertragsunterlagen sorgfältig zu prüfen und sich über die aktuelle Rechtslage zu informieren. Mit einem gut formulierten Musterbrief und der nötigen Hartnäckigkeit können Sie Ihre Ansprüche erfolgreich geltend machen.